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das Handelsblatt berichtete
am 9. Mai 2001:
"Schärferer
Datenschutz in Privatunternehmen / Umfangreiche
Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz
... -
Informationspflichten werden erweitert
...
müssen sich Unternehmen kurzfristig auf erheblich
erweiterte Informationspflichten zu Chipkarten,
Videoüberwachung und Direktmarketing einstellen. ...
Erweiterte Haftungs- und Bußgeldvorschriften dienen
der effektiveren Durchsetzung des
Datenschutzrechts."
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Für Unternehmen ergeben
sich durch die Novellierungen folgende wesentliche
Änderungen:
- Neuregelung der
Strafvorschriften/Ordnungswidrigkeiten mit
teilweiser Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 300.000
EUR
- Erleichterung der
Datenübermittlung in EU-Mitgliedstaaten und
EWR-Vertragsstaaten, aber Verbot bzw. Erschwerung
der Übermittlung in Drittstaaten
- Regelungen zu mobilen
personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien
(Chips)
- Vorschriften zur
Videoüberwachung
- Bei
Direkt-Werbemaßnahmen ist der Beworbene auf sein
Widerspruchsrecht hinzuweisen (z.B. Mailings)
- Einschränkung der
Zulässigkeit von Werbemaßnahmen
- Einführung einer
Übersicht über die eingesetzten EDV-Verfahren mit
Veröffentlichungspflicht (Verfahrensverzeichnis)
- Zulässigkeit bestimmter
EDV-Programme erst nach Durchführung einer
Vorabkontrolle
- Besondere Bedingungen
für die Verarbeitung von sensitiven Daten (z.B.
Gesundheitsdaten)
- Weitgehendes Verbot
automatisierter Einzelentscheidungen
- Erweiterte
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
- Verpflichtung zur
konkreten Festlegung der Verarbeitungszwecke zum
Zeitpunkt der Erhebung
- hohe Anforderungen an
den Beschäftigtendatenschutz
- Stärkung der Stellung
der Datenschutzaufsichtsbehörden
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Harald Eul
Consulting GmbH
Datenschutz + Datensicherheit
50321 Brühl, Auf der Höhe 34
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