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Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

am 23. Mai 2001 in Kraft getreten; inzwischen mehrfach novelliert.

das Handelsblatt berichtete am 9. Mai 2001:

"Schärferer Datenschutz in Privatunternehmen / Umfangreiche Änderungen  im Bundesdatenschutzgesetz ...     - Informationspflichten werden erweitert
        ... müssen sich Unternehmen kurzfristig auf erheblich erweiterte Informationspflichten zu Chipkarten, Videoüberwachung und Direktmarketing einstellen. ... Erweiterte Haftungs- und Bußgeldvorschriften dienen der effektiveren Durchsetzung des Datenschutzrechts." 

 


Für Unternehmen ergeben sich durch die Novellierungen folgende wesentliche Änderungen:

  • Neuregelung der Strafvorschriften/Ordnungswidrigkeiten mit teilweiser Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 300.000 EUR
  • Erleichterung der Datenübermittlung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten, aber Verbot bzw. Erschwerung der Übermittlung in Drittstaaten
  • Regelungen zu mobilen personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien (Chips)
  • Vorschriften zur Videoüberwachung
  • Bei Direkt-Werbemaßnahmen ist der Beworbene auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen (z.B. Mailings)
  • Einschränkung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen
  • Einführung einer Übersicht über die eingesetzten EDV-Verfahren mit Veröffentlichungspflicht (Verfahrensverzeichnis)
  • Zulässigkeit bestimmter EDV-Programme erst nach Durchführung einer Vorabkontrolle
  • Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von sensitiven Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
  • Weitgehendes Verbot automatisierter Einzelentscheidungen
  • Erweiterte Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
  • Verpflichtung zur konkreten Festlegung der Verarbeitungszwecke zum Zeitpunkt der Erhebung
  • hohe Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz
  • Stärkung der Stellung der Datenschutzaufsichtsbehörden

 

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